Rechtsanwalt D.________, substituiert durch MLaw F.________ stellte namens der Privatklägerin anlässlich der oberinstanzlichen Fortsetzungsverhandlung folgenden Anträge (pag. 18 613): 1. Die Berufung des Beschuldigten sei abzuweisen. 2. Das Urteil des Wirtschaftsstrafgerichts sei zu bestätigen. 3. Die Verfahrenskosten sowie eine angemessene Entschädigung der C.________ SA in der Höhe von CHF 6‘169.65 seien ausschliesslich dem Beschuldigten aufzuerlegen.