_ wurde auf Antrag hin vom persönlichen Erscheinen an der oberinstanzlichen Verhandlung dispensiert (pag. 18 502, 18 600). Am 11. Juni 2018 fand in Anwesenheit des Beschuldigten und der Vertretung der Privatklägerin die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer statt (pag. 18 518 ff.). Diese wurde zwecks Einreichung von beweisergänzenden Unterlagen abgebrochen (pag. 18 527). Die Fortsetzungsverhandlung folgte am 8. Oktober 2018 (pag. 18 606 ff.).