2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, fristgerecht die Berufung an (pag. 18 384). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 24. November 2017 (pag. 18 388 ff.). Am 18. Dezember 2017 reichte der Beschuldigte form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein (pag. 18 464 f.). Mit Verfügung vom 21. Dezember 2017 wurde Staatsanwalt E.________, Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte, durch die Generalstaatsanwaltschaft mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben betraut (pag. 18 470). Am 8. Januar 2018 verzichtete Staatsanwalt E.______