Der Beschuldigte wurde verurteilt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 150.00, ausmachend total CHF 13‘500.00, unter Gewährung des bedingten Vollzugs auf eine Probezeit von zwei Jahren sowie zu den Verfahrenskosten (inkl. schriftliche Begründung) von CHF 3‘308.00. Im Weiteren wurde die Zivilklage der Privatklägerin teilweise gutgeheissen und der Beschuldigte verurteilt, der Privatklägerin einen Schadenersatz von CHF 27‘000.00 zu bezahlen; soweit weitergehend wurde die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen. Im Weiteren wurde der Beschuldigte verurteilt, der Privatklägerin eine Parteientschädigung von pauschal CHF 7‘000.00 zu bezahlen.