1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 19. September 2017 sprach das Kantonale Wirtschaftsstrafgericht (Einzelgericht) A.________ (im Folgenden: Beschuldigter) schuldig der Veruntreuung und Entzugs von Pfandsachen und Retentionsgegenständen, teilweise versucht begangen ca. am 27. Juni 2014 in O.________ zum Nachteil der C.________ SA (im Folgenden: Privatklägerin). Der Beschuldigte wurde verurteilt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 150.00, ausmachend total CHF 13‘500.00, unter Gewährung des bedingten Vollzugs auf eine Probezeit von zwei Jahren sowie zu den Verfahrenskosten (inkl. schriftliche Begründung) von CHF 3‘308.00.