A.________ wird schuldig erklärt: der sexuellen Handlung mit Kind, begangen am 05.05.2015 in Bern z.N. von C.________; und in Anwendung der Art. 2 Abs. 2 StGB, Art. 34, 42 Abs. 1, 44, 47, 51, 187 Ziff. 1 aStGB, Art. 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und 3 StPO verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 140.00, ausmachend total CHF 8‘400.00. Die Polizeihaft von 1 Tag wird im Umfang von 1 Tagessatz an die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt ausmachend CHF 3‘465.00.