Richtlinien für die Bemessung der Verfahrenskosten in Strafsachen am Obergericht des Kantons Bern gemäss Beschluss der Strafabteilungskonferenz vom 23. April 2018). Somit ist auch nicht über eine Entschädigung für den privaten Verteidiger zu befinden. 19. Entschädigung der unentgeltlichen Rechtsbeiständin Der Privatklägerin wurde von der Staatsanwaltschaft ab 31. August 2015 die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und Fürsprecherin D.________ als amtliche