15. Täterkomponenten Betreffend das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 314, S. 31 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Der Beschuldigte weist drei nicht einschlägige Strafregistereinträge auf (pag. 245 f.). Das Urteil des Bezirksamts Zofingen vom 24. Oktober 2007 wurde mittlerweile aus dem Strafregister gelöscht (vgl. pag. 363). Das Verhalten des Beschuldigten nach der Tat und im Strafverfahren ist nicht zu beanstanden. Er hat sich stets korrekt und soweit möglich auch kooperativ verhalten.