14.3 Fazit Tatkomponenten Das Tatverschulden ist – im Verhältnis zum Strafrahmen von einem Tagessatz Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe – insgesamt als leicht zu bezeichnen. Die Kammer erachtet – wie die Vorinstanz – für den Schuldspruch wegen sexueller Handlung mit Kind eine Strafe im Bereich von 60 Strafeinheiten als dem Tatverschulden des Beschuldigten angemessen.