17 14.2 Subjektive Tatkomponenten Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich und aus egoistischen Gründen. Es ging ihm um die Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse, was indes tatbestandsimmanent und deshalb neutral zu gewichten ist. 14.3 Fazit Tatkomponenten Das Tatverschulden ist – im Verhältnis zum Strafrahmen von einem Tagessatz Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe – insgesamt als leicht zu bezeichnen.