9. Rechtliche Grundlagen Gemäss Art. 187 Ziff. 1 Abs. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (aStGB; SR 311.0; vgl. zum anwendbaren Recht Ziff. IV. 12. hinten) wird wegen sexuellen Handlungen mit Kindern bestraft, wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt. Für die rechtlichen Grundlagen zum Tatbestand von Art. 187 Ziff. 1 aStGB kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 309 ff., S. 26 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Ergänzend und präzisierend ist auf Folgendes hinzuweisen: