Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass auf dem Handy des Beschuldigten ein Foto gesichert werden konnte, auf dem zu sehen ist, wie der Beschuldigte an einem Schuh riecht (vgl. pag. 120). Der Verteidigung ist beizupflichten, dass der Beschuldigte seine sexuelle Vorliebe für Füsse offen zu Protokoll gab. So führte er aus, er verwöhne gerne die Füsse seiner Freundin (pag. 104 Z. 54). Zudem gab er an, er habe noch eine weitere Freundin. Mit dieser treffe er sich, wenn er Lust auf ihre Füsse habe (pag. 110 Z. 348 f.). Seine Vorliebe für Schuhe gab der Beschuldigte jedoch erst auf indirekten Vorhalt der Staatsanwaltschaft hin zu. Dabei gehe es um den Geruch beim Geschlechtsakt.