8 Auffallend ist, dass der Beschuldigte im Verlauf des Verfahrens immer mehr Körperstellen erwähnte, die er allenfalls berührt haben könnte. Zudem beschrieb er die Handbewegung der Privatklägerin immer ausführlicher. In seinen ersten Aussagen an der polizeilichen Einvernahme vom 5. Mai 2015 (pag. 103 ff.) schilderte der Beschuldigte, die Privatklägerin habe ihre Arme hochgezogen, als er ihr die Hand habe geben wollen. Dabei sei sie an seine Hand gestossen und er habe wohl mit seinen Fingern «ihren Vorbau» getroffen (pag. 105 Z. 92 ff.).