257 Z. 18, Z. 20). Als der Beschuldigte immer näher gekommen sei und sie zurückgewichen sei, seien hinter ihr Briefkästen gewesen (pag. 102 Z. 14:15 f., vgl. auch pag. 257 Z. 23). Ferner schilderte die Privatklägerin die Gefühle, die das Verhalten des Beschuldigten in ihr auslösten. Sie habe Angst gehabt und habe in der Nacht nicht schlafen können (pag. 102; pag. 256 Z. 27). In den Aussagen der Privatklägerin sind keine Aggravierungstendenzen ersichtlich. So führte sie beispielsweise an der Videoeinvernahme aus, der Beschuldigte sei direkt weggegangen, nachdem sie ihn weggestossen habe (14:13; 14:16; 14:17). Der Vorfall habe vielleicht ein paar Sekunden gedauert (14:19).