Darauf kann verwiesen werden. Soweit ergänzende und/oder präzisierende Ausführungen zu den einzelnen Beweismitteln nötig sind, erfolgen diese im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung der Kammer. 8. Beweiswürdigung 8.1 Aussagen der Privatklägerin Die Privatklägerin sagte an der Videoeinvernahme vom 6. Mai 2015 (pag. 96 ff.; pag. 102) und anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 6. Septem-