6. Ausgangslage Dem Beschuldigten wird im Strafbefehl vom 16. März 2016 (pag. 194) – der als Anklageschrift gilt (Art. 356 Abs. 1 StPO) – sexuelle Handlungen mit Kind, begangen am 5. Mai 2015 in Bern, zur Last gelegt: Der Beschuldigte soll die knapp 15-jährige Privatklägerin angesprochen und gefragt haben, ob sie ihm helfen könne; was diese bejaht habe. Er sei dann der Privatklägerin immer näher gekommen, so dass diese von ihm habe zurückweichen müssen. Der Beschuldigte habe die Privatklägerin gebeten, die Schuhe auszuziehen; was sie abgelehnt habe.