Der Beschuldigte replizierte mit Schreiben vom 25. Juni 2018 (pag. 416 ff.). Die Privatklägerin reichte zur Ergänzung ihres Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege am 29. Juni 2018 verschiedene Unterlagen ein (pag. 426 ff.) und verzichtete mit Schreiben vom 3. Juli 2018 auf eine Duplik (pag. 448). 3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein aktueller Strafregisterauszug und ein aktueller Leumundsbericht über den Beschuldigten eingeholt, inkl. Erhebungsformular über die wirtschaftlichen Verhältnisse (pag. 363; pag. 364 ff.).