2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, mit Schreiben vom 13. September 2017 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 321). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 24. November 2017 (pag. 330 f.) erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 15. Dezember 2017 form- und fristgerecht die vollumfängliche Berufung (pag. 334 ff.). Mit Schreiben vom 22. Dezember 2017 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass sie auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichtet (pag.