2 durch Rechtsanwalt B.________, am 16. August 2017 Beschwerde. Mit Verfügung vom 24. August 2017 eröffnete die Präsidentin der Beschwerdekammer in Strafsachen, Oberrichterin D.________, ein Beschwerdeverfahren und räumte der Generalstaatsanwaltschaft und dem Beschuldigten Gelegenheit zur Stellungnahme ein (BK 17 355).