1. Mit Eingabe vom 23. November 2017 macht Rechtsanwalt B.________ geltend, namens von A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) lehne er im Verfahren BK 17 335 das Gericht in seiner jetzigen Besetzung wegen eines Verstosses gegen Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101) ab (pag. 7). Zur Begründung führt er insbesondere aus, die Besetzung der Strafkammer (recte: Beschwerdekammer in Strafsachen) entspreche mangels gesetzlicher Grundlage nicht dem «gesetzlichen Richter» im Sinne von Art. 6 EMRK. Die Festlegung der Zusammensetzung durch Justizorgane sei konventionswidrig.