3 vom 22.12.2015 und 26.01.2016 korrigierte A.________ ihre bisherigen Aussagen einerseits hinsichtlich der Anfänge der Prostitution sowie in Bezug auf „H.________" den Geldeintreiber. Dieser sei erfunden, da sie „J.________", bei welcher sie in Bern übernachtet habe, nicht habe belasten wollen und sie noch immer Angst vor dem Juju-Ritual habe. Der Ehemann von „Madam" namens „H.________" würde „J.________" kennen. Wenn die Mädchen in Italien nicht genug Geld verdienen würden, würden sie in die Schweiz, nach Dänemark oder nach Holland geschickt.