Bei der Befragung vom 03.11.2015 äusserte A.________ erneut, grosse Angst vor Repressalien der Täterschaft gegenüber ihrer Familie in Nigeria zu haben. Sie führte weiter aus, der Mann von „Madam" habe „H.________" geheissen. Dieser sei früher als Drogendealer in Bern angehalten worden, weshalb er danach die Schweiz habe verlassen müssen. Zusammen mit „C.________" habe sie in Mailand täglich auf der Strasse als Prostituierte gearbeitet. Der gesamte Verdienst habe sie „Madam" abgeben müssen. Sie habe während ihrer Arbeit auch nie eine Aufenthaltsbewilligung oder einen Arbeitsvertrag gehabt. Von der „Madam" und „H.__