2 Am 28.10.2015 konnte die sichtlich verängstigte A.________ schliesslich als Opfer befragt sowie deren Mobiltelefon ausgewertet werden. […] Sie gab am 28.10.2015 an, am 18.03.1998 geboren zu sein. Sie habe in Nigeria weder die Schule besucht noch habe ihre Familie Geld für Essen und Kleider gehabt. Ihre Mutter habe ihr erklärt, dass sie eine Freundin kenne, deren Tochter in Italien lebe. Diese könne ihr eine Arbeit in einem Supermarkt organisieren. Sie sei damit einverstanden gewesen, nach Italien zu gehen, um so ihre Familie finanziell unterstützen zu können.