_ wegen Fälschung von Ausweisen und Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz durch rechtswidrige Einreise, rechtswidrigen Aufenthalt sowie Ausüben einer Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung, begangen in der Zeit vom 12.07.2015 bis 14.07.2015 in Bern, mit Strafbefehl vom'22.07.2015 schuldig erklärt und zu einer bedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen sowie einer Verbindungsbusse von CHF 450.- verurteilt. Am 18.08.2015 teilte das Staatssekretariat für Migration der Fremdenpolizei Bern mit, dass es sich bei A.________ mutmasslich um ein Opfer von Menschenhandel handeln könnte, weshalb der