Dies ist auch auf das Verhalten des Privatklägers zurückzuführen, welcher die Beschuldigte erst sehr spät, unter dem Eindruck des gegen ihn selber laufenden Verfahrens, überhaupt anzeigte. Die mit grosser zeitlicher Distanz zu den (angeblichen) Diebstählen gemachten Aussagen (sowohl der Parteien als auch der befragten Zeugen) ergeben ein sehr diffuses Bild. Es finden sich zahlreiche Widersprüche, Ungereimtheiten und Auffälligkeiten, sowohl innerhalb der Aussagen der einzelnen Personen, als auch mit Blick auf die Aussagen der übrigen Befragten.