Zusammenfassend kann als erstellt gelten, dass in der Nacht vom 28. auf den 29. September 2012 im Restaurant «Q.________» eine geschlossene Schublade aufgewuchtet wurde, in welcher sich regelmässig Geld befand. Weiter ist erwiesen, dass am 29. September 2012 um 02:31 Uhr jemand mit dem Badge des Privatklägers den Hausgang/das Treppenhaus der Liegenschaft P.________strasse betrat. Sodann ist erstellt, dass derselbe Badge sich (noch) am Morgen des Vortags und auch (wieder) am Morgen nach dem angeblichen Diebstahl im Besitz des Privatklägers befand.