48 Die Zeugen E.________ und F.________ sind klar der Seite der Beschuldigten zuzuordnen, weshalb sie mit grosser Vorsicht zu würdigen sind. Es kann aber nicht gesagt werden, die beiden Zeugen hätten zu Gunsten der Beschuldigten bewusst Falschaussagen gemacht. Auch muss es sich bei dem von E.________ nur teilweise bestätigten Alibi der Beschuldigten, die Nacht des 28./29. September 2012 mit dieser verbracht zu haben, nicht zwingend um eine Schutzbehauptung handeln. Zur Aufklärung des Sachverhalts sind die Aussagen der Zeugen E._____