47 Privatkläger habe die Beschuldigte mit dem Diebstahl aus seiner Wohnung über Ostern 2013 konfrontiert. Laut dem Zeugen habe der Privatkläger aber dann auch noch bemerkt, dass ihm Geld im Kiosk gefehlt habe, was erst dazu geführt habe, dass der Privatkläger schliesslich in ihrem Wagen seine Auto- und Wohnungsschlüssel gefunden habe. Zudem habe sich gemäss dem Zeugen auch noch ein Kioskschlüssel am aufgefundenen Schlüsselbund befunden.