Auf späteren Vorhalt der Aussagen der Mutter des Privatklägers und mehrmalige Nachfrage musste er an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung schliesslich relativieren, dass sie durch das offene Restaurant auch ohne Schlüssel in das Treppenhaus habe gelangen können. In den Aussagen C.________s findet sich zudem der gleiche Widerspruch hinsichtlich des angeblichen Fundorts der Schlüssel des Privatklägers – Mittelkonsole oder Seitenfach –, wie in den Aussagen des Privatklägers (vgl. die vorstehende Würdigung der Aussagen des Privatklägers).