Auch behauptete der Zeuge zunächst, die Beschuldigte habe nicht ohne Schlüssel zu seiner Wohnungstür gelangen können, um ihm über Ostern 2013 das Osternest hinzulegen. Auf späteren Vorhalt der Aussagen der Mutter des Privatklägers und mehrmalige Nachfrage musste er an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung schliesslich relativieren, dass sie durch das offene Restaurant auch ohne Schlüssel in das Treppenhaus habe gelangen können.