on. Auch gab der Zeuge zunächst an, diese nächtliche Exkursion zum Restaurant «Q.________» habe ca. einen Monat vor dem Diebstahl im Restaurant stattgefunden, während er später – nun übereinstimmend mit der Beschuldigten – aussagte, es sei «viel vorher» gewesen. Es scheint, als ob der Zeuge den Vorfall zunächst bewusst in die Nähe des 29. September 2012 hatte rücken wollen. Auch behauptete der Zeuge zunächst, die Beschuldigte habe nicht ohne Schlüssel zu seiner Wohnungstür gelangen können, um ihm über Ostern 2013 das Osternest hinzulegen.