Es kommt hinzu, dass sich auch in den Aussagen des Zeugen C.________ Widersprüche und Ungereimtheiten finden: So verschwieg er zunächst wesentliche Aspekte seiner eigenen Rolle bei der nächtlichen Exkursion mit der Beschuldigten in das Restaurant «Q.________» und stellte die Situation so dar, als habe er nicht gewusst, was die Beschuldigte dort gesucht hatte und als ob er lediglich der draussen wartende Fahrer gewesen sei. Später musste er dann zugeben, auch persönlich im Restaurant gewesen zu sein. Eine schlüssige Begründung für dieses Aussageverhalten konnte der Zeuge nicht geben. Gemäss den Aussagen der Beschuldigten war er sogar Mitinitiator der Akti-