46 vatklägers von der Beschuldigten tatsächlich ein engeres Verhältnis zu letzterer erhofft hatte und schliesslich enttäuscht war, als die Beschuldigte einen (anderen) neuen Partner fand. Seither steht der Zeuge klar auf Seiten des Privatklägers. Er machte über weite Strecken entsprechend einseitige Aussagen, welche die Beschuldigte relativ offenkundig in ein schlechtes Licht rücken sollten.