Darin könnte wiederum ein – wenn auch eher schwaches – Motiv des Privatklägers für einen Versicherungsbetrug gesehen werden. Gleichzeitig ist in diesem Zusammenhang nicht zu übersehen, dass die Beschuldigte den Privatkläger relativ stark belastete, indem sie ihn des Versicherungsbetrugs in anderen Fällen bezichtigte und angab, dass sie ihm zutrauen würde, auch die Diebstähle im Restaurant «Q.________» und aus seiner Wohnung erfunden bzw. inszeniert zu haben. Allerdings steht ein solcher Verdacht gegen den Privatkläger auch von behördlicher Seite im Raum.