Sie liesse sich auch mit dem temporären Zudrehen des «Geldhahns» durch die Mutter des Privatklägers erklären. Der Zeuge C.________ bestätigte in diesem Zusammenhang, dass letztere sich nach der Trennung des Privatklägers von der Beschuldigten (vorübergehend) auf deren Seite gestellt hatte. Darin könnte wiederum ein – wenn auch eher schwaches – Motiv des Privatklägers für einen Versicherungsbetrug gesehen werden.