Auch wenn ihre Aussagen zur Frage, ob der Privatkläger sie nun explizit nach der Hälfte des Geldes fragte, etwas widersprüchlich blieben, schilderte die Beschuldigte in stimmiger, lebensnaher Weise, wie sie auf die Forderungen des Privatklägers auf seine Geldknappheit zurückgeführt habe und erwidert habe, ob er noch «gebacken» sei. Dass beim Privatkläger zeitweise Geldknappheit herrschte, erscheint vor dem Hintergrund der Aussagen seiner ehemaligen Servicefachangestellten nicht völlig unplausibel. Sie liesse sich auch mit dem temporären Zudrehen des «Geldhahns» durch die Mutter des Privatklägers erklären.