45 diesbezüglich schlüssig vor, dass dies ja keinen Sinn gemacht hätte, nachdem sie schon ausgezogen war. Ebenso konstant verneinte die Beschuldigte, dass der Privatkläger ihr zu einem späteren Zeitpunkt habe Getränke bringen wollen und bei dieser Gelegenheit Schlüssel zu seiner Wohnung und seinem Auto in ihrem Wagen gefunden habe.