Wohnungsschlüssel kurz nach ihrem Auszug dem Privatkläger zurückgegeben habe, erscheint jedenfalls lebensnah. Lebensfremd ist hingegen die Darstellung von C.________, wonach er der Beschuldigten nach ihrem Auszug noch einen Schlüssel zur Wohnung des Privatklägers ausgehändigt habe. Die Beschuldigte brachte