Es ist durchaus möglich, dass sich die Befragten schlicht nicht mehr an alles (richtig) erinnern konnten. Vor diesem Hintergrund erscheint nachvollziehbar, dass die Beschuldigte angesichts der plötzlich an sie herangetragenen Vorwürfe angeblich bloss nach Personen gesucht haben will, welche sie unterstützen könnten. Es ist allerdings anzunehmen, dass die Beschuldigte sich vorgängig durchaus auch inhaltlich mit den von ihr beantragten Zeugen über die damaligen Ereignisse austauschte. Insofern kann – in den Worten des Vertreters der Privatklägerschaft – tatsächlich in gewisser Weise von «montierten» Zeugen gesprochen werden.