Zudem finden sich in ihren Aussagen Widersprüche hinsichtlich der Frage, von wem sie während des damaligen Spitalaufenthalts des Privatklägers den Schlüssel/Badge erhalten haben will. Anlässlich ihrer Ersteinvernahme gab die Beschuldigte an, der Privatkläger selbst habe ihr die Schlüssel gegeben, gemäss späteren Aussagen soll es dann die Mutter des Privatklägers gewesen sein. Sowohl der Privatkläger als auch seine Mutter bestreiten, der Beschuldigten in dieser Zeit einen Schlüssel/Badge zum Restaurant «Q.___