Dennoch irritiert ihr anfängliches Bestreiten. Auffällig ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Beschuldigte anlässlich ihrer Ersteinvernahme sogleich vom zeitlich offenkundig nicht weiter relevanten Sommer 2013 zu sprechen begann, als sie gefragt wurde, ob sie Schlüssel zum Restaurant «Q.________» besessen habe. Zudem finden sich in ihren Aussagen Widersprüche hinsichtlich der Frage, von wem sie während des damaligen Spitalaufenthalts des Privatklägers den Schlüssel/Badge erhalten haben will.