Sie fügte zwar sogleich an, dass sie einmal im Restaurant «Q.________» gewesen sei, um zu sehen, ob der Privatkläger mit einer anderen Frau dort war, schilderte damit aber höchstens einen Teil der Geschichte (wobei allerdings anzumerken ist, dass nicht weiter nachgefragt wurde). Erst anlässlich der Einvernahme vom 2. November 2016 gab die Beschuldigte dann zu Protokoll, im Februar 2012 mit C.________ zum Restaurant gefahren und auf dem Computer Nachforschungen angestellt zu haben. Sie korrigierte ihre frühere Aussage zwar immerhin von sich aus.