42 Zusammengefasst machen die Aussagen des Privatklägers einen eher konstruierten Eindruck. Sie enthalten zahlreiche Auffällig- und Merkwürdigkeiten, sind teilweise widersprüchlich und erscheinen insgesamt wenig schlüssig. Es ergeben sich deshalb erhebliche Zweifel an ihrem Wahrheitsgehalt. 11.4 Würdigung der Aussagen der Beschuldigten Auch die Aussagen der Beschuldigten sind nicht über alle Zweifel erhaben. So bestritt die Beschuldigte anlässlich ihrer Ersteinvernahme vom 27. Mai 2016 etwa, an einem Abend mit C.________ zum Restaurant «Q.______