Die Schilderung des Moments des Auffindens der Schlüssel durch den Privatkläger erweist sich sodann als wenig emotional und auffällig flach. In diesem Zusammenhang erstaunt auch, dass der Privatkläger die Beschuldigte zwar in der Folge zur Rede gestellt, sich aber mit deren Antwort, sie sei es nicht gewesen, einfach zufrieden gegeben und auf eine Rückerstattung des gestohlenen Geldes ganz verzichtet haben will. Überhaupt erscheint die Darstellung des Privatklägers, wie er mittels einer List an den Autoschlüssel der Beschuldigten gekommen sein will, wenig schlüssig.