Dass er die Beschuldigte erwischt habe, wie sie ihm einmal CHF 2‘500.00 gestohlen habe – was sich gemäss seinen Angaben an der Berufungsverhandlung auf den Diebstahl über Ostern 2013 bezog – erwähnte der Privatkläger bei der Einvernahme vom 26. Januar 2015 lediglich en passant. Obwohl dann am 4. Februar bzw. am 9. April 2015 ein Strafbefehl wegen Versicherungsbetrugs gegen den Privatkläger ergangen und die Akten dem Gericht überwiesen worden waren, verging ein weiteres Jahr, bis er sich schliesslich am 8. April 2016 auf der Polizeiwache Kirchberg meldete, um konkret Anzeige gegen die Beschuldigte wegen der Diebstähle aus dem Restaurant «Q.________» und aus sei-