Anlässlich der Fortsetzung der Einvernahme am 26. Januar 2015 relativierte der Privatkläger seine Aussagen sogar wieder und erklärte, er wolle seine Ex-Freundin nicht in die Sache hineinziehen. Gleichzeitig widersprach er seiner früheren Aussage und gab an, nie gesagt zu haben, sie könne für die Tatnacht seine Anwesenheit zuhause bestätigen. Und er betonte, er wolle nicht, dass daraus eine Riesensache gemacht werde. Stattdessen verwies er erneut auf die Putzfrau und auf seine damalige Geliebte, welche ebenfalls gewusst hätten, wie man in das Restaurant «Q.________» reingekommen sei.