__» zu tun haben könnte. Er begründete dies damit, dass es schliesslich nicht das erste Mal wäre, dass die Beschuldigte hinter sein Portemonnaie gegangen sei. Der Privatkläger erwähnte nun zwar, dass die Beschuldigte damals einen Schlüssel zu seiner Wohnung gehabt und ihm wohl auch Geld aus seiner Wohnung gestohlen habe, konkreter wurde er diesbezüglich aber wiederum nicht. Anlässlich der Fortsetzung der Einvernahme am 26. Januar 2015 relativierte der Privatkläger seine Aussagen sogar wieder und erklärte, er wolle seine Ex-Freundin nicht in die Sache hineinziehen.