39 Schlüssel gehabt habe. Obwohl er Gelegenheit hatte, weiteres beizufügen, schilderte der Privatkläger hingegen nicht, dass er inzwischen angeblich herausgefunden hatte, dass die Beschuldigte im Besitz seiner Wohnungs- und Autoschlüssel gewesen war uns somit auch Zugang zum Badge/Schlüssel zum Restaurant «Q.________» gehabt haben könnte. Er erwähnte auch nicht, dass er die Beschuldigte inzwischen auch verdächtigte, ihm über Ostern 2013 Geld aus seiner Wohnung gestohlen zu haben.