Die Beschuldigte nannte er sogar als Person, die bestätigen könne, dass er in der Tatnacht zuhause gewesen sei. Erst nach Vorlage des Badge-Protokolls – der Privatkläger schien durch die im vorgehaltene Registrierung der Schlüssel-Nutzung überrumpelt – und nach Rücksprache mit seinem damaligen Anwalt, gab er an, es sei auch ein wenig die «Handschrift» seiner Ex-Freundin gewesen, diese habe ihm schon mehrmals Geld gestohlen. Gleichzeitig erwähnte er aber auch seine Geliebte im Zeitpunkt des Diebstahls sowie (implizit) eine Putzfrau sowie die Angestellten des Restaurant «Q.__