_» war gemäss den Aussagen des Privatklägers zwar die Brandschutztür (Falt- bzw. Schiebetür) vom Hausgang/Treppenhaus in den Restaurationsbereich einen kleinen Spalt weit offen, doch kam es offenbar gelegentlich vor, dass die mechanische Tür blockierte. Weiter war der Spalt offenbar derart schmal, dass sogar noch Witze gemacht wurden, wer da durch passen könne. Schliesslich bedurfte es der vereinten Anstrengung mehrerer Männer, um die Brandschutztür ohne Schlüssel zu öffnen.